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 Entsorgung/Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen und Bodenaushub

Bodenaushub, Straßenaufbruch, Bauschutt und Baustellenabfälle werden unter Bauabfälle zusammengefasst. Diese Abfallarten fallen bei Neu-, Umbau- oder Abbrucharbeiten im Rahmen von Bautätigkeiten im Hoch- oder Tiefbau an. Abfälle aus Bautätigkeiten sind wie folgt zu unterscheiden und an der Anfallstelle getrennt zu sammeln und getrennt zu entsorgen, da eine Vielzahl dieser Abfälle einer Wiederverwertung (Recycling) zugeführt werden kann. 

Bodenaushub:  Erdaushub natürlichen Ursprungs

Bauschutt:  Mineralische Abfälle wie Steine, Zementputz, Mörtel, Estrich, Fliesen, Keramik, Beton  

Baustoffe auf Gipsbasis:  Gipsputze, Rigipsplatten etc.        

Altholz:  Holz aus Bau- und Abbrucharbeiten

Baustellenabfälle:  Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, die neben Bauschutt auch andere Abfälle wie Teppich- und Tapetenreste, Kunststoffe, Isolierungen, Glas etc. enthalten. Diese Abfälle fallen unter die Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung und sind - soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar - jeweils getrennt zu erfassen und zu verwerten.

Von den genannten Bauabfällen sind insbesondere nachfolgende aufgeführte, gefährliche Abfälle getrennt zu halten und separat einer Entsorgung oder Verwertung zuzuführen:

- Belasteter Bauschutt, Bodenaushub (z. B. Schornsteinabbrüche, ölverunreinigter Boden)
- kohlenteerhaltige Bitumengemische (z.B. pech-/teerhaltiger Straßenaufbruch)
- Asbestzementabfälle (z. B. Eternit)
- Glas, Kunststoffe und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z. B. Bahnschwellen, imprägnierte Hölzer)
- Dämmstoffe (Mineralwolle, z. B. aus Dach- oder Fassadendämmung)
- Schadstoffhaltige Abfälle (Lacke, Farben, chemische Bauprodukte, PU-Schaum).

Für die Entsorgung von Kleinmengen solcher Bauabfälle stehen Ihnen die Abfallentsorgungsanlagen des Kreises Heinsberg wie folgt zur Verfügung: 

Umschlaganlage und Kleinanlieferplatz Gangelt-Hahnbusch

- Bodenaushub, Bauschutt
- Baustoffe auf Gipsbasis                
- Baustellenabfälle                
- Altholz                    
- Dämmmaterial
- Asbesthaltige Baustoffe
- Altholz mit gefährlichen Inhaltsstoffen
- Schadstoffhaltige Abfälle

Am Hahnbusch (An der K 3)
52538 Gangelt-Birgden
Tel.: 02452 13-6645 oder Fax: 02452 13-88-6649 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag    07.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag                  08.00 Uhr – 13.00 Uhr   

 

Kleinanlieferplatz Wassenberg-Rothenbach

- Bodenaushub, Bauschutt
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Baustellenabfälle
- Altholz

Rödger Bahn (An der L 117)
41849 Wassenberg-Rothenbach
Tel.: 02452 13-6655 oder Fax: 02452 13-88-6664

Öffnungszeiten:
Montag        10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag        10.00 Uhr – 17.00 Uhr
Samstag      08.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag geschlossen

 

Bitte beachten Sie die mengenabhängigen Anlieferbeschränkungen sowie die speziellen Anlieferbedingungen für asbesthaltige Abfälle und Dämmstoffe.

Sowohl Kleinmengen als auch größere Mengen können auch über entsprechende Aufbereitungs- und Sortieranlagen bzw. gewerbliche Anlagen im Kreis Heinsberg entsorgt werden. Hierzu hat der Kreis Heinsberg mit verschiedenen Betreibern der Anlagen Mitbenutzungsverträge abgeschlossen. Anlieferbedingungen und Entsorgungspreise können an den jeweiligen Anlagen erfragt werden.

Kosten

Die Entsorgungskosten können nur direkt bei den jeweiligen Verwerterbetrieben erfragt werden.

Zuständige Einrichtung

Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Erkens:
Tel: +49 2452 13-6113
Herr Palmen:
Tel: +49 2452 13-6641