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Abfallentsorgungssatzung
Der Kreis betreibt die Abfallentsorgung in seinem Gebiet als öffentliche Einrichtung auf der Grundlage der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg vom 20.04.2005. Diese Satzung wird in der Regel jährlich durch entsprechende Änderungssatzungen aktualisiert, rechtlichen Änderungen angepasst und schließlich vom Kreistag beschlossen.
Die Satzung regelt Einzelheiten der Abfallentsorgung im Kreis Heinsberg, wie u.a. Umfang der Abfallentsorgung, Ausschluss bestimmter Abfallarten von der Entsorgung, Anschluss- und Benutzungszwang, Öffnungszeiten der Kreismülldeponie, usw.
Der jeweils geltende Satzungstext ist kostenlos bei der Kreisverwaltung, Amt für Umwelt und Verkehrsplanung, erhältlich.
Zuständige Einrichtung
Abfallwirtschaft
Amt für Umwelt und Verkehrsplanung
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg