BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg
Die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg sind:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder für andere Vermögensvor- oder nachteile
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erstellung des Grundstücksmarktberichtes
Der Gutachterausschuss kann Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten und Mietübersichten erstellen.
Zur Erlangung einer möglichst großen Transparenz des Grundstücksmarktes, gibt der Gutachterausschuss jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht heraus. Dieser kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Heinsberg von jedermann erworben werden.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Sie steht innerhalb der Dienststunden für Auskünfte zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL (BMUB)
Vergleichswertrichtlinie – VW-RL (BMUB)
Sachwertrichtlinie – SW-RL (BMUB)
Ertragswertrichtlinie – EW-RL (BMUB)
Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Bodenrichtwert - Erlass NRW – BoRiWErl. NRW - (Erlassentwurf)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Umsatzsteuergesetz (UStG)
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: gutachterausschuss@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Die Aufgaben des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg sind:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für Rechtsverluste oder für andere Vermögensvor- oder nachteile
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u. a. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Erstellung des Grundstücksmarktberichtes
Der Gutachterausschuss kann Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstatten und Mietübersichten erstellen.
Zur Erlangung einer möglichst großen Transparenz des Grundstücksmarktes, gibt der Gutachterausschuss jedes Jahr einen Grundstücksmarktbericht heraus. Dieser kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Heinsberg von jedermann erworben werden.
Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Heinsberg eingerichtet. Sie steht innerhalb der Dienststunden für Auskünfte zur Verfügung.
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Wertermittlungsrichtlinien (WertR)
Bodenrichtwertrichtlinie – BRW-RL (BMUB)
Vergleichswertrichtlinie – VW-RL (BMUB)
Sachwertrichtlinie – SW-RL (BMUB)
Ertragswertrichtlinie – EW-RL (BMUB)
Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW)
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Bodenrichtwert - Erlass NRW – BoRiWErl. NRW - (Erlassentwurf)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Umsatzsteuergesetz (UStG)