BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Die Hauptbestandteile des Liegenschaftskatasters sind die Katasterkarte, das Katasterbuchwerk und das Katasterzahlenwerk (weitere Informationen unter "Siehe auch").

Zur eindeutigen Kennzeichnung der örtlichen Flächen ist das Kreisgebiet in 64 Gemarkungen unterteilt. Die weitere Untergliederung erfolgt in Fluren und Flurstücke. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes gewährt das Vermessungs- und Katasteramt Einsicht in das Liegenschaftskataster und erteilt Auskünfte und Auszüge daraus.

Rechtsgrundlagen

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Siehe auch

Zuständige Einrichtung

Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sojka:
Tel: +49 2452 13-6238
Herr Merkelbach:
Tel: +49 2452 13-6241