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 Grenzbescheinigungen

In einer Grenzbescheinigung wird vom Vermessungs- und Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Eine eventuelle Grenzüberschreitung wird näher beschrieben. In der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes werden Sie hierzu fachkundig beraten.

Rechtsgrundlagen

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Kosten

7.4 Sonstige Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.

Zuständige Einrichtung

Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sojka:
Tel: +49 2452 13-6238
Herr Merkelbach:
Tel: +49 2452 13-6241
Grenzbescheinigungen

In einer Grenzbescheinigung wird vom Vermessungs- und Katasteramt oder von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bescheinigt, dass ein Gebäude innerhalb der Grundstücksgrenzen errichtet wurde. Eine eventuelle Grenzüberschreitung wird näher beschrieben. In der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes werden Sie hierzu fachkundig beraten.

7.4 Sonstige Beurkundungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zeugnisse
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.

Grundstücksgrenzen , Grenzbescheinigung ,Grenzüberschreitung https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149526/show
Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Sojka

523

+49 2452 13-6238

Herr

Merkelbach

523

+49 2452 13-6241