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 Auszüge aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch, welcher bei den Amtsgerichten geführt wird. Die Liegenschaftskarte ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters und bildet den darstellenden Teil. Sie stellt flächendeckend und maßstabsgetreu die Lage und Abgrenzung aller Flurstücke, die Gebäude, die Nutzungsarten und ihre Grenzen sowie wichtige Topographie dar.

Das Liegenschaftskataster wird im gesamten Kreisgebiet digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind per Onlinedienstleistung als digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 zu erhalten.
Einschränkungen: Es kann nur ein einzelnes Flurstück ausgewählt werden. Dieses wird in dem Auszug vollständig dargestellt. Der Kartenausschnitt ist nicht veränderbar.
Die Darstellung mehrerer Flurstücke und Formate größer DIN A2 sind online nicht möglich.
 

Darüber hinaus sind die Auszüge aus der Liegenschaftskarte persönlich in der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes oder auf schriftlichen formlosen Antrag als analoge oder digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 sowie als digitale Daten in den Formaten NAS und DXF zu erhalten.

Auf Wunsch können in den Auszug der Liegenschaftskarte Grenzlängen eingetragen werden (Onlinedienstleistung ausgenommen). Voraussetzung ist, dass die betroffenen Grenzen als festgestellt gelten. Die Maßangaben dienen ausschließlich der privaten Orientierung und haben keine Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken.

 

Bild_Liegenschaftskarte

Rechtsgrundlagen

Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) vom 23. November 1971 (SGV. NRW. 2011), in der jeweils geltenden Fassung.

Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.

Kosten

3.1 Bereitstellung über automatisierte Abrufverfahren

3.1.1 Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS

Gebühr: 15 Euro

3.2 Bereitstellung durch Personal

3.2.1 Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung

a) bis einschließlich DIN A3
Gebühr: 30 Euro,
b) größer als DIN A3
Gebühr: 60 Euro,
c) zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigung unabhängig vom Format
Gebühr: 10 Euro.


Liegenschaftskarte mit eingetragenen Grenzlängen oder Digitale Daten

3.2.5 Sonstige Geobasisdaten sowie individuelle Auswertungen und Produkte
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.

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Zuständige Einrichtung

Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Sojka:
Tel: +49 2452 13-6238
Herr Merkelbach:
Tel: +49 2452 13-6241
Auszüge aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch, welcher bei den Amtsgerichten geführt wird. Die Liegenschaftskarte ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters und bildet den darstellenden Teil. Sie stellt flächendeckend und maßstabsgetreu die Lage und Abgrenzung aller Flurstücke, die Gebäude, die Nutzungsarten und ihre Grenzen sowie wichtige Topographie dar.

Das Liegenschaftskataster wird im gesamten Kreisgebiet digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.

Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind per Onlinedienstleistung als digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 zu erhalten.
Einschränkungen: Es kann nur ein einzelnes Flurstück ausgewählt werden. Dieses wird in dem Auszug vollständig dargestellt. Der Kartenausschnitt ist nicht veränderbar.
Die Darstellung mehrerer Flurstücke und Formate größer DIN A2 sind online nicht möglich.
 

Darüber hinaus sind die Auszüge aus der Liegenschaftskarte persönlich in der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes oder auf schriftlichen formlosen Antrag als analoge oder digitale Karte (PDF) in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 sowie als digitale Daten in den Formaten NAS und DXF zu erhalten.

Auf Wunsch können in den Auszug der Liegenschaftskarte Grenzlängen eingetragen werden (Onlinedienstleistung ausgenommen). Voraussetzung ist, dass die betroffenen Grenzen als festgestellt gelten. Die Maßangaben dienen ausschließlich der privaten Orientierung und haben keine Aussagekraft hinsichtlich der Lage gegenüber benachbarten Grundstücken.

 

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3.1 Bereitstellung über automatisierte Abrufverfahren

3.1.1 Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS

Gebühr: 15 Euro

3.2 Bereitstellung durch Personal

3.2.1 Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung

a) bis einschließlich DIN A3
Gebühr: 30 Euro,
b) größer als DIN A3
Gebühr: 60 Euro,
c) zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigung unabhängig vom Format
Gebühr: 10 Euro.


Liegenschaftskarte mit eingetragenen Grenzlängen oder Digitale Daten

3.2.5 Sonstige Geobasisdaten sowie individuelle Auswertungen und Produkte
Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7

§ 2 Absatz 7:
Soweit eine Zeitgebühr anzuwenden ist, sind 25 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde zu erheben. Dabei ist von dem durchschnittlichen Zeitverbrauch des eingesetzten Personals auszugehen, der unter regelmäßigen Verhältnissen von einer entsprechend ausgebildeten Fachkraft für die beantragte Leistung benötigt wird.

Liegenschaftskataster ,Grundstücke ,Liegenschaftskatasterinformationssystem ,Katasteramt https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149524/show
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