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Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch ist neben der Liegenschaftskarte Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Im automatisiert geführten Liegenschaftsbuch sind alle ca. 209.000 Flurstücke im Kreis Heinsberg mit ihrer Nummerierung, den Angaben zur Lage, Größe, Nutzungsart und zu den Eigentumsverhältnissen gespeichert. Die Eigentumsangaben sind nachrichtlich vom Grundbuchamt übernommen. Die Buchungseinheit im Grundbuch ist das Grundstück. Es wird dort unter einer eigenen laufenden Nummer geführt und kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Das Flurstück bildet die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster.
Bei Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch ist der Datenschutz zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses liegt beispielsweise bei Eigentümern und Erbbauberechtigten vor. Weitere Informationen erhalten Sie in der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes.
Rechtsgrundlagen
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Kosten
3.2.1 Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung
a) bis einschließlich DIN A3
Gebühr: 30 Euro,
b) größer als DIN A3
Gebühr: 60 Euro,
c) zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigung unabhängig vom Format
Gebühr: 10 Euro.
Zuständige Einrichtung
Auskunft / Vermessungsregister / Verbindung Grundbuch
Vermessungs- und Katasteramt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Das Liegenschaftsbuch ist neben der Liegenschaftskarte Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Im automatisiert geführten Liegenschaftsbuch sind alle ca. 209.000 Flurstücke im Kreis Heinsberg mit ihrer Nummerierung, den Angaben zur Lage, Größe, Nutzungsart und zu den Eigentumsverhältnissen gespeichert. Die Eigentumsangaben sind nachrichtlich vom Grundbuchamt übernommen. Die Buchungseinheit im Grundbuch ist das Grundstück. Es wird dort unter einer eigenen laufenden Nummer geführt und kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Das Flurstück bildet die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster.
Bei Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch ist der Datenschutz zu beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse darlegt. Dieses liegt beispielsweise bei Eigentümern und Erbbauberechtigten vor. Weitere Informationen erhalten Sie in der Auskunft des Vermessungs- und Katasteramtes.
Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 1. März 2005 (SGV. NRW. 7134), in der jeweils geltenden Fassung.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149522/show