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Versicherungswechsel
Sie haben für Ihr Fahrzeug eine neue Versicherung abgeschlossen.
Unterlagen
Versicherungsbestätigung zur Übermittlung (VBÜ)
Hinweise und Besonderheiten
Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt der Zulassungsbehörde die neue Versicherungsbestätigung elektronisch !
Für den Fall, dass die neue Versicherungsgesellschaft Ihnen aufgrund eines Versicherungswechsels irrtümlich eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. - für gewöhnliche Fahrzeuganmeldung) zugesandt oder ausgehändigt hat, wenden Sie sich bitte umgehend erneut an Ihre Versicherungsgesellschaft, damit von dort schnellstens die elektronische Übermittlung (VBÜ) zur Zulassungsstelle erfolgt.
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de