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Verlust von Kennzeichenschildern
Ein oder beide Kennzeichenschild(er) zu Ihrem Fahrzeug ist/sind in Verlust geraten, gestohlen worden oder sonstwie abhanden gekommen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (bei Finanzierung bitte ZB II/Brief vorher anfordern!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- verbleibendes Kennzeichenschild (bei Verlust von nur einem Schild)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
Hinweise und Besonderheiten
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.
- Bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das zweite Kennzeichen (außer bei Krad oder Anhänger) mit vorzulegen, da in jedem Fall die entsprechende Erkennungsnummer zur Fahndung ausgeschrieben wird. Deshalb ist eine Umkennzeichnung unumgänglich.
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Downloads
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Verlust von Kennzeichenschildern Verlust ,Kennzeichenschild,Diebstahl, Terminbuchung
Ein oder beide Kennzeichenschild(er) zu Ihrem Fahrzeug ist/sind in Verlust geraten, gestohlen worden oder sonstwie abhanden gekommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (bei Finanzierung bitte ZB II/Brief vorher anfordern!)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- verbleibendes Kennzeichenschild (bei Verlust von nur einem Schild)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl ggfs. Bestätigung der Polizei
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Verlust von Kennzeichenschildern ist eine Verlusterklärung durch den Halter des Fahrzeuges auszufüllen und durch ihn oder eine/n Bevollmächtigte/n bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie am Annahmeschalter oder über den Download-Service.
- Bei Verlust von nur einem Kennzeichen ist das zweite Kennzeichen (außer bei Krad oder Anhänger) mit vorzulegen, da in jedem Fall die entsprechende Erkennungsnummer zur Fahndung ausgeschrieben wird. Deshalb ist eine Umkennzeichnung unumgänglich.
Zulassungsangelegenheiten
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 51.060741 6.107080
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zulassungsstelle U 11
+49 2452 13-3611
+49 2452 1388-3611