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Eintragungen / technische Änderungen
An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
- Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)
Hinweise und Besonderheiten
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
- Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.
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Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eintragungen / technische Änderungen Zulassungsbescheinigung ,Fahrzeugbrief,Fahrzeugschein ,Sachverständigen, Terminbuchung
An Ihrem Fahrzeug wurden eintragungspflichtige technische Veränderungen vorgenommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- hinteres Kennzeichenschild (Wenn eine neue HU - Plakette verklebt werden soll.)
- Versicherungsbestätigung (Wenn sich durch die techn. Änderung des Fahrzeugs die Fahrzeugart/-klasse ändert und in der ursprünglich bei der Zulassung vorgelegten Versicherungsbestätigung die bisherige Fahrzeugart/-klasse angegeben war.)
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Bei Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem ist im Normalfall anstelle des Gutachtens eines Sachverständigen die Einbaubescheinigung der abgasuntersuchungsberechtigten Werkstatt und die Betriebserlaubnis des eingebauten Systems vorzulegen.
- Ändert sich durch die Eintragung die Besteuerungsgrundlage, müssen die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben werden und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist in eine evtl. zu erteilende Vollmacht entsprechend mit aufzunehmen.
Zulassungsangelegenheiten
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 51.060741 6.107080
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zulassungsstelle U 11
+49 2452 13-3611
+49 2452 1388-3611