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 Betriebserlaubnisse Erteilung/Verlust

Bevor ein Fahrzeug in Betrieb genommen werden darf, ist die Betriebserlaubnis zu erteilen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen erfolgt dies im Normalfall durch die Zulassung.

Bei zulassungsfreien Fahrzeugen erfolgt die Erteilung ebenso, wenn eine Betriebserlaubnis durch den Hersteller ausgestellt wurde. Wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ein Betriebserlaubnisvordruck ausgehändigt, muss dieser dann durch die Zulassungsstelle abgestempelt werden.

Unterlagen

Erteilung:

  • Betriebserlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Verlust:

  • Eigentumsnachweis (Rechnung oder Kaufvertrag)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Nachweis über:
    • Baujahr
    • Hersteller
    • Fahrzeugidentifizierungs-Nr.
    • Typ
    • Ausführung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Polizei ist nicht erforderlich. Die Prüfung des Fahrzeuges erfolgt im Rahmen der Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Kosten

10,00

Hinweise und Besonderheiten

  • Bei Verlust einer Betriebserlaubnis wird nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Hersteller ausgestellt.
  • Bei Fahrzeugen, die bereits älter als zehn Jahre sind, wird eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim amtlich anerkannten Sachverständigen ausgestellt.

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Zuständige Einrichtung

Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Zulassungsstelle:
Tel: +49 2452 13-3611