BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Ausfuhrkennzeichen
Ein Fahrzeug soll ins Ausland exportiert werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigungskarte (gelbe Dreifachkarte für Ausfuhrkennzeichen)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung (bei Ausfuhr durch eine Firma)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (Gültigkeit mindestens für die Laufzeit des Kennzeichens erforderlich)
- Kaufvertrag als Standortnachweis (soweit der Wohnsitz des Antragstellers nicht im Kreisgebiet liegt)
Hinweise und Besonderheiten
- Voraussetzung für die Zuteilung ist entweder der Wohnsitz des Antragstellers oder der momentane Standort (Kaufvertrag erforderlich) des Fahrzeuges im Kreis Heinsberg. Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
- Die maximale Zuteilungsdauer für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt i.d.R. 1 Monat.
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Ab dem 01.02.2014 ist für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer vorgeschrieben. Deshalb müssen bei jedem Zulassungsvorgang die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben und ein SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter und durch den Kontoinhaber erteilt werden. Diese ist zusätzlich zu einer evtl. zu erteilende Vollmacht vorzulegen.
- Seit dem 01.01.2006 kann in NRW ein Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden, wenn der Halter / die Halterin in NRW Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Falle der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des künftigen Halters / der künftigen Halterin voraus, nach der die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über das Bestehen von Kraftfahrzeugsteuerrückständen informieren darf. Über die Höhe der evtl. vorhandenen Kraftfahrzeugsteuerrückstände erhält die für die Zulassung bevollmächtigte Person bei der Zulassungsbehörde keine Auskünfte.
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Sprung zur Icon Legende.
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ausfuhrkennzeichen Fahrzeug , Ausland ,Export, Terminbuchung
Ein Fahrzeug soll ins Ausland exportiert werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
- Versicherungsbestätigungskarte (gelbe Dreifachkarte für Ausfuhrkennzeichen)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung (bei Ausfuhr durch eine Firma)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (Gültigkeit mindestens für die Laufzeit des Kennzeichens erforderlich)
- Kaufvertrag als Standortnachweis (soweit der Wohnsitz des Antragstellers nicht im Kreisgebiet liegt)
- Voraussetzung für die Zuteilung ist entweder der Wohnsitz des Antragstellers oder der momentane Standort (Kaufvertrag erforderlich) des Fahrzeuges im Kreis Heinsberg. Das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vorzuführen.
- Die maximale Zuteilungsdauer für ein Ausfuhrkennzeichen beträgt i.d.R. 1 Monat.
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Ab dem 01.02.2014 ist für die Zulassung eines Fahrzeuges zwingend die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer vorgeschrieben. Deshalb müssen bei jedem Zulassungsvorgang die Angaben zur Bankverbindung mit angegeben und ein SEPA-Lastschriftmandat durch den Fahrzeughalter und durch den Kontoinhaber erteilt werden. Diese ist zusätzlich zu einer evtl. zu erteilende Vollmacht vorzulegen.
- Seit dem 01.01.2006 kann in NRW ein Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden, wenn der Halter / die Halterin in NRW Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat. Im Falle der Bevollmächtigung setzt die Zulassung eine Einverständniserklärung des künftigen Halters / der künftigen Halterin voraus, nach der die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über das Bestehen von Kraftfahrzeugsteuerrückständen informieren darf. Über die Höhe der evtl. vorhandenen Kraftfahrzeugsteuerrückstände erhält die für die Zulassung bevollmächtigte Person bei der Zulassungsbehörde keine Auskünfte.
Zulassungsangelegenheiten
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.
001 Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg 51.060741 6.107080
kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zulassungsstelle U 11
+49 2452 13-3611
+49 2452 1388-3611