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Anschriftenänderung innerhalb des Kreises
Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert.
Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Stammbuch (bei Namensänderung - Ausweis noch nicht geändert)
- geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
Hinweise und Besonderheiten
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Ändert sich die Halteranschrift innerhalb des Kreises Heinsberg, so ist eine Änderung des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (außer Stadt Heinsberg) möglich.
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Zuständige Einrichtung
Zulassungsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: kfz-zulassung@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Ihr Name, Ihre Anschrift innerhalb des Kreises Heinsberg oder die entsprechenden Angaben Ihrer Firma haben sich geändert.
Die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Stammbuch (bei Namensänderung - Ausweis noch nicht geändert)
- geänderte Gewerbeanmeldung (bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen.Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten sind vorzulegen.
- Ändert sich die Halteranschrift innerhalb des Kreises Heinsberg, so ist eine Änderung des Fahrzeugscheines bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (außer Stadt Heinsberg) möglich.
Für einen Besuch in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Termin. Diesen buchen Sie bitte unter 02452-133611 oder nutzen den Link zur Terminvereinbarung auf dieser Seite.