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 Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg  und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Überschreitet eine Veranstaltung die Stadt- bzw. Kreisgrenze, ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

Der Antrag kann per Post, Fax, oder durch persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Straßen dienen grundsätzlich und zunächst einmal ausschließlich der Abwicklung des Verkehrs. Soll nun eine Veranstaltung ganz oder teilweise auf einer Straße stattfinden, so wird diese Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen. Die Veranstaltung bedarf insoweit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde. Regelmäßig ist dies zum Beispiel bei Radtouristikfahrten, Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten etc. der Fall.

Kosten

Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens von 10,20 bis 2.301,00 werden für Regelfälle folgende Pauschalbeträge erhoben:

  • Umzüge 25,50
  • Leichtathletik 40,00
  • Radsport, Pferdesport 70,00
  • Motorsport 250,00

Je nach dem mit der Erteilung der Erlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand werden in Einzelfällen auch hiervon abweichende Gebühren festgesetzt.

Zuständige Einrichtung

Verkehrsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: verkehrhs@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Görtz:
Tel: +49 2452 13-3646
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Im Kreis Heinsberg nehmen die Städte Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven, Übach-Palenberg  und Wegberg jeweils für ihr Stadtgebiet Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Stadt Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Überschreitet eine Veranstaltung die Stadt- bzw. Kreisgrenze, ist ebenfalls das Straßenverkehrsamt zuständig.

Der Antrag kann per Post, Fax, oder durch persönliche Vorsprache beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

Straßen dienen grundsätzlich und zunächst einmal ausschließlich der Abwicklung des Verkehrs. Soll nun eine Veranstaltung ganz oder teilweise auf einer Straße stattfinden, so wird diese Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen. Die Veranstaltung bedarf insoweit einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO durch die Straßenverkehrsbehörde. Regelmäßig ist dies zum Beispiel bei Radtouristikfahrten, Laufveranstaltungen, Schützen- und Karnevalsumzügen, Oldtimerfahrten etc. der Fall.

Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens von 10,20 bis 2.301,00 werden für Regelfälle folgende Pauschalbeträge erhoben:

  • Umzüge 25,50
  • Leichtathletik 40,00
  • Radsport, Pferdesport 70,00
  • Motorsport 250,00

Je nach dem mit der Erteilung der Erlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand werden in Einzelfällen auch hiervon abweichende Gebühren festgesetzt.

Umzüge , Festumzüge ,Motorsport ,Radtouristikfahrten https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149045/show
Verkehrsangelegenheiten
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Görtz

U04

+49 2452 13-3646