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 Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen

Taxen- oder Mietwagenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

Der Taxi-Unternehmer / -Fahrer kann Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen; die Fahrzeuge dürfen zudem an Taxi-Ständen bereitgehalten werden. Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Heinsberg der Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Heinsberg und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.

Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei auszuhandeln.

Für die Genehmigung eines Taxen- oder Mietwagenverkehrs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Kosten

Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung betragen:

Taxenverkehr:

  • für das erste Fahrzeug 150,00
  • für jedes weitere Fahrzeug 40,00
  • insgesamt höchstens jedoch 1465,00

Mietwagenverkehr:

  • für das erste Fahrzeug 60,00
  • für jedes weitere Fahrzeug 30,00
  • insgesamt höchstens jedoch 500,00

Zuständige Einrichtung

Verkehrsangelegenheiten
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: verkehrhs@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Donders:
Tel: +49 2452 13-3647
Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen

Taxen- oder Mietwagenverkehr ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

Der Taxi-Unternehmer / -Fahrer kann Beförderungsaufträge während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen; die Fahrzeuge dürfen zudem an Taxi-Ständen bereitgehalten werden. Taxen sind öffentliche Verkehrsmittel und unterliegen somit innerhalb des Kreises Heinsberg der Beförderungspflicht. Der Fahrpreis für Fahrten im Kreisgebiet richtet sich nach dem Taxentarif des Kreises Heinsberg und wird auf dem im Taxi befindlichen geeichten Taxameter errechnet und angezeigt.

Mietwagen hingegen dürfen Beförderungsaufträge nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers entgegen nehmen; ein Bereithalten des Fahrzeuges an anderer Stelle oder das Aufnehmen von Fahrgästen während der Fahrt ist nicht zulässig. Es besteht keine Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei auszuhandeln.

Für die Genehmigung eines Taxen- oder Mietwagenverkehrs ist das Straßenverkehrsamt zuständig.

Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung betragen:

Taxenverkehr:

  • für das erste Fahrzeug 150,00
  • für jedes weitere Fahrzeug 40,00
  • insgesamt höchstens jedoch 1465,00

Mietwagenverkehr:

  • für das erste Fahrzeug 60,00
  • für jedes weitere Fahrzeug 30,00
  • insgesamt höchstens jedoch 500,00
Taxen, Mietwagen,Beförderungsaufträge https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149044/show
Verkehrsangelegenheiten
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Donders

U04

+49 2452 13-3647