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Parkausweis für Personen mit Behinderung (blau)
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkkennzeichen "aG" oder Bl" aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg oder Selfkant, können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen (blauen) EU-Parkausweis beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.
Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Voraussetzungen
Um den blauen Parkausweis zu beantragen benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
- aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
- Bl (blind)
Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:
- Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und
- Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Unterlagen
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Passfoto
Kosten
gebührenfrei!
Hinweise und Besonderheiten
Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
Siehe auch
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Zuständige Einrichtung
Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkkennzeichen "aG" oder Bl" aus Gangelt, Waldfeucht, Wassenberg oder Selfkant, können beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg einen (blauen) EU-Parkausweis beantragen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Die übrigen Städte im Kreis Heinsberg sind eigene Straßenverkehrsbehörde. Dort sind entsprechende Anträge in den jeweiligen Rathäusern zu stellen.
Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn der/die Ausweisinhaber/in fährt oder gefahren wird.
§ 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Passfoto
Um den blauen Parkausweis zu beantragen benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen
- aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
- Bl (blind)
Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:
- Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie) und
- Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)
Der Schwerbehindertenausweis alleine berechtigt NICHT zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen!
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/149042/show