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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen
führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein
Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine
Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Den Antrag zur Erteilung dieser (zusätzlichen) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Rechtsgrundlagen
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Unterlagen
Bei Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• ein Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
• ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) sowie
• ggf. ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
vorzulegen.
Zuvor ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Kosten
43,90 €
Hinweise und Besonderheiten
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich. Für Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre und eine einjährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich.
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Zuständige Einrichtung
Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen
führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein
Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine
Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Den Antrag zur Erteilung dieser (zusätzlichen) Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, bei der Führerscheinstelle oder beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einreichen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
§ 48 Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Bei Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• ein Bescheinigung/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
• ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) sowie
• ggf. ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
vorzulegen.
Zuvor ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; eine zweijährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich. Für Krankenkraftwagen beträgt das Mindestalter 19 Jahre und eine einjährige Fahrpraxis auf Klasse B ist erforderlich.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148933/show