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Fahrerkarte
Für das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr werden Fahrerkarten benötigt. Der Kreis Heinsberg nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte im Bürger-Service-Center entgegen, wenn der Antragsteller im Kreis Heinsberg wohnhaft ist und seine inländische Fahrerlaubnis durch den Kartenführerschein nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen
§§ 4 und 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV
Unterlagen
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
• der Führerschein,
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ggf. die bereits vorhandene Fahrerkarte vorzulegen.
Kosten
41,00 € (ggf. zusätzlich 5,-- € für die Direktzustellung)
Hinweise und Besonderheiten
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Falls der Antragsteller noch im Besitz eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheines ist, ist zunächst dessen Umstellung in den EU-Kartenführerschein erforderlich. Inhaber eines in der EU oder EWR ausgestellten Führerscheines müssen die möglicherweise unterschiedlichen Befristungen Ihrer Fahrerlaubnis im Inland beachten und diese evtl. zugleich verlängern lassen (vgl. Verlängerung der Fahrerlaubnis).
Siehe auch
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
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Zuständige Einrichtung
Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Für das digitale Kontrollgerät zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr werden Fahrerkarten benötigt. Der Kreis Heinsberg nimmt den Antrag auf Ausstellung einer Fahrerkarte im Bürger-Service-Center entgegen, wenn der Antragsteller im Kreis Heinsberg wohnhaft ist und seine inländische Fahrerlaubnis durch den Kartenführerschein nachweisen kann.
§§ 4 und 5 Fahrpersonalverordnung - FPersV
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
• der Führerschein,
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ggf. die bereits vorhandene Fahrerkarte vorzulegen.
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Falls der Antragsteller noch im Besitz eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheines ist, ist zunächst dessen Umstellung in den EU-Kartenführerschein erforderlich. Inhaber eines in der EU oder EWR ausgestellten Führerscheines müssen die möglicherweise unterschiedlichen Befristungen Ihrer Fahrerlaubnis im Inland beachten und diese evtl. zugleich verlängern lassen (vgl. Verlängerung der Fahrerlaubnis).
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148824/show