BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Eine bestehende Fahrerlaubnis kann zum Ablauf der Befristung verlängert werden. Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung beantragen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Falls Sie auch einen Nachweis Ihrer Berufskraftfahrerqualifikation und/oder eine Fahrerkarte benötigen, sind hierfür separate Anträge zu stellen.
Rechtsgrundlagen
Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG
Unterlagen
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung vorzulegen.
Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen und ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) vorzulegen.
Kosten
43,90 €
Hinweise und Besonderheiten
Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, die bis zum 31.12.1998 erteilt wurde, ist kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Zur Verlängerung und Umstellung der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.
Siehe auch
Dienstleistung jetzt online nutzen!
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Onlinedienstleistung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird längstens für fünf Jahre erteilt.
Eine bestehende Fahrerlaubnis kann zum Ablauf der Befristung verlängert werden. Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung beantragen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
Falls Sie auch einen Nachweis Ihrer Berufskraftfahrerqualifikation und/oder eine Fahrerkarte benötigen, sind hierfür separate Anträge zu stellen.
Fahrerlaubnisverordnung - FeV; Straßenverkehrsgesetz - StVG
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie der Führerschein und
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,
• eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung vorzulegen.
Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen und ggf. ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) vorzulegen.
Eine Fahrerlaubnis der Klasse 2, die bis zum 31.12.1998 erteilt wurde, ist kraft Gesetzes befristet auf das 50. Lebensjahr. Zur Verlängerung und Umstellung der Fahrerlaubnis ist der Antrag mit den notwendigen Unterlagen rechtzeitig (ca. 6 - 8 Wochen vor Ablauf) einzureichen.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148823/show