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 Ersatzführerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden? Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einen Termin vereinbaren

Rechtsgrundlagen

§ 25 Fahrerlaubnisverordnung - FeV

Unterlagen

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.

Kosten

35,60 zuzüglich 5,10 Zustellkosten

Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 zu zahlen.

Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 an.

Hinweise und Besonderheiten

Die Ausstellung eines Ersatz-Führerscheines ist auch erforderlich, wenn Ihr Führerschein unleserlich geworden ist, wenn Auflagen zu ändern sind oder wenn Sie z.B. einen Namenswechsel eintragen lassen möchten.

Wir bieten Ihnen den sogenannten Direktversand an. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Ein weiterer Besuch bei der Behörde ist dann nicht mehr notwendig.

Siehe auch

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Zuständige Einrichtung

Bürger-Service-Center
Straßenverkehrsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Bürger-Service-Center:
Tel: +49 2452 13-3690
Ersatzführerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden? Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einen Termin vereinbaren

Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.

35,60 zuzüglich 5,10 Zustellkosten

Wenn die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib des Führerscheines erforderlich ist, sind weitere Gebühren in Höhe von 30,70 zu zahlen.

Auf Wunsch kann eine befristete Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheines ausgestellt werden; hierfür fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 5,10 an.

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Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg
Telefon 02452 13-3690

Bürger-Service-Center

BSC

+49 2452 13-3690

Führerscheinstelle, allg. Bereich

BSC

+49 2452 13-3620