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 Wohngeld

Anträge auf Wohngeld sind über die jeweils zuständige kreisangehörige Stadt oder Gemeinde zu stellen.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld im Internet zur Verfügung.

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Weiterführende Links

Zuständige Einrichtung

Wohnungswesen
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg