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Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.
Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.
Zuständige Einrichtung
Immissionsschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg