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 Genehmigungsverfahren - Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung beantragter Vorhaben (§ 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG)

Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG ist der Kreis Heinsberg verpflichtet, beantragte Vorhaben im amtlichen Veröffentlichungsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt zu machen.

Sofern aktuelle Genehmigungsverfahren vorhanden sind, sind diese hier aufgeführt und die Unterlagen des Antragstellers, die zur Einsicht auszulegen sind, werden auf der Startseite unter "Aktuelles/Öffentliche Verfahrensunterlagen" zur Verfügung gestellt.

Zuständige Einrichtung

Immissionsschutz
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Kanski:
Tel: +49 2452 13-6354
Frau Gizel:
Tel: +49 2452 13-6336
Herr Deußen:
Tel: +49 2452 13-6353
Herr Scheuvens:
Tel: +49 2452 13-6355
Herr Winkler:
Tel: +49 2452 13-6352
Herr Jacobs:
Tel: +49 2452 13-6351