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 Führung des Baulastenverzeichnisses

Durch Belastung eines oder mehrerer Grundstücke kann die Zulässigkeit eines Bauvorhabens erreicht werden, das ohne diese Baulast nicht genehmigungsfähig wäre. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Übernahme von Abstandflächen, die Sicherung der Erschließung oder den Nachweis von Stellplätzen. Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Belastung des Grundstücks und bindet auch die Rechtsnachfolger. Sie wird deshalb in das sogenannte Baulastenverzeichnis eingetragen. Vor dem Erwerb eines Grundstückes empfiehlt sich deshalb das Einholen einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichniskann kann telefonisch oder per E-Mail (Bauamt.Registratur@kreis-heinsberg.de) angefordert werden.

Kosten

Für die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sind Gebühren zu erheben, die sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) richten.

Hinweise und Besonderheiten

Bei der Kreisverwaltung wird das Baulastenverzeichnis geführt für die Städte Übach-Palenberg und Wassenberg sowie für die Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht. Die übrigen Städte im Kreis führen für ihr jeweiliges Stadtgebiet ein eigenes Baulastenverzeichnis.

Zuständige Einrichtung

Bauplanung
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Thönnissen:
Tel: +49 2452 13-6341