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 Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Abnahmen

Wer ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage errichten, ändern, abbrechen oder deren Nutzung ändern will, benötigt vor Ausführung des Vorhabens grundsätzlich eine Baugenehmigung. Der hierzu erforderliche Bauantrag ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vorher anzuzeigen, durch die Bauaufsichtsbehörde werden dann entsprechende Bauabnahmen durchgeführt.

Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular, Flurkarte, Deutsche Grundkarte, Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibung, Berechnungen des umbauten Raumes, der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.

In Einzelfällen zusätzlich: Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept

Bautechnische Nachweise können nachgereicht werden.

Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Kosten

Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, die Bauüberwachung, die Bauzustandsbesichtigungen u. a. werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen festgesetzt. Gebühren werden auch fällig für die Ablehnung, Zurücknahme oder Zurückweisung eines Antrages.

Hinweise und Besonderheiten

Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:

Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.

Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.

Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:

Gangelt - Herr Scheibel

Selfkant - Frau Fietz

Übach-Palenberg - Herr Scheufens

Waldfeucht - Frau Boehme

Wassenberg - Herr Sönmez

Bautechnische Nachweise (Statik) - Herr Scheufens

Bauanträge, Baugenehmigungen, Bauüberwachung, Abnahmen

Wer ein Gebäude oder eine andere bauliche Anlage errichten, ändern, abbrechen oder deren Nutzung ändern will, benötigt vor Ausführung des Vorhabens grundsätzlich eine Baugenehmigung. Der hierzu erforderliche Bauantrag ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu stellen.

Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung genehmigter baulicher Anlagen sind der Bauaufsichtsbehörde vorher anzuzeigen, durch die Bauaufsichtsbehörde werden dann entsprechende Bauabnahmen durchgeführt.

Vollständig ausgefülltes Antragsformular, Flurkarte, Deutsche Grundkarte, Lageplan, Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), Baubeschreibung, Berechnungen des umbauten Raumes, der Herstellungskosten, der Wohn-, Nutz- und bebauten Fläche.

In Einzelfällen zusätzlich: Betriebsbeschreibung, Brandschutzkonzept

Bautechnische Nachweise können nachgereicht werden.

Die Anforderungen an die einzelnen Bauvorlagen ergeben sich aus der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).

Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, die Bauüberwachung, die Bauzustandsbesichtigungen u. a. werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein Westfalen festgesetzt. Gebühren werden auch fällig für die Ablehnung, Zurücknahme oder Zurückweisung eines Antrages.

Bauaufsichtsbehörde , Baugenehmigung, Bauantrag https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148463/show
Bauaufsicht - Technik
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Boehme

616

+49 2452 13-6338

Frau

Fietz

615

+49 2452 13-6314

Herr

Sönmez

614a

+49 2452 13-6313

Herr

Scheibel

613

+49 2452 13-6319

Herr

Scheufens

614

+49 2452 13-6329