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Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt für die Eintragung von bestimmten Rechten (z. B. Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz) in die Grundbuchblätter, die beim Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt werden.
Unterlagen
- Antrag in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en
- Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Kosten
Für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen werden Gebühren erhoben. Die Gebühren richten sich nach der Anzahl und Art der zu bildenden Eigentumsrechte bzw. nach der beantragten Anzahl der Ausfertigungen der Abgeschlossenheitsbescheinigungen. Die Gebühr beträgt mindestens 100,- €.
Hinweise und Besonderheiten
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht - Herr Bangel
Übach-Palenberg - Frau Mücke
Wassenberg - Frau Dohmen
Zuständige Einrichtung
Bauverwaltung
Amt für Bauen und Wohnen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Sofern ein Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt für die Eintragung von bestimmten Rechten (z. B. Sondereigentum gemäß Wohnungseigentumsgesetz) in die Grundbuchblätter, die beim Grundbuchamt des Amtsgerichts geführt werden.
- Antrag in zweifacher Ausfertigung mit vollständiger Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück/en
- Bauzeichnungen in zweifacher Ausfertigung (Lageplan, Ansichten, Schnitte, Grundrisse) mit Darstellung der jeweiligen Sonder- und Miteigentumsanteile
Der Kreis Heinsberg nimmt für folgende Städte und Gemeinden die Aufgaben als Untere Bauaufsichtsbehörde wahr:
Gangelt, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht und Wassenberg.
Sofern das von Ihnen beabsichtigte Vorhaben in diesen Stadt- bzw. Gemeindegebieten liegt, wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner/innen.
Bei Bauvorhaben in den anderen Städten des Kreises (Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg, Hückelhoven und Wegberg) wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
Für die Bezirke, in denen der Kreis Heinsberg als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, sind die u. a. Ansprechpartner/innen wie folgt zuständig:
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht - Herr Bangel
Übach-Palenberg - Frau Mücke
Wassenberg - Frau Dohmen
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/148462/show