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 Lernmittelfreiheit

Der Kreis Heinsberg ist Träger folgender Schulen:
- Floßbachschule (Förderschule) in Heinsberg
- Janusz-Korczak-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Rurtal-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Jakob-Muth-Schule (Förderschule) Gangelt
- Kreisgymnasium in Heinsberg
- Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
- Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen und Technik in Geilenkirchen
- Berufskolleg in Erkelenz.


Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülerinnen/Schülern dieser Schulen die erforderlichen Lernmittel grundsätzlich leihweise zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/- innen sind verpflichtet, Lernmittel in Höhe eines Eigenanteils, der nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen gestaffelt ist, auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Schulkonferenz entscheidet, welche Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.
Der Eigenanteil an Lernmitteln ist von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) nicht selbst zu tragen. In diesen Fällen wird auf Antrag, der über die jeweilige Schule einzureichen ist, der geleistete Eigenanteil erstattet.

Unterlagen

Kaufbeleg, Bewilligungsbescheid/e über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Zuständige Einrichtung

Schulverwaltung
Amt für Schule, Kultur und Sport
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Reinert:
Tel: +49 2452 13-4037
Lernmittelfreiheit

Der Kreis Heinsberg ist Träger folgender Schulen:
- Floßbachschule (Förderschule) in Heinsberg
- Janusz-Korczak-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Rurtal-Schule (Förderschule) in Heinsberg
- Jakob-Muth-Schule (Förderschule) Gangelt
- Kreisgymnasium in Heinsberg
- Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen
- Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen und Technik in Geilenkirchen
- Berufskolleg in Erkelenz.


Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülerinnen/Schülern dieser Schulen die erforderlichen Lernmittel grundsätzlich leihweise zur Verfügung gestellt. Die Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schüler/- innen sind verpflichtet, Lernmittel in Höhe eines Eigenanteils, der nach Schulstufen, Schulformen und Schultypen gestaffelt ist, auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Schulkonferenz entscheidet, welche Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen sind.
Der Eigenanteil an Lernmitteln ist von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) nicht selbst zu tragen. In diesen Fällen wird auf Antrag, der über die jeweilige Schule einzureichen ist, der geleistete Eigenanteil erstattet.

Kaufbeleg, Bewilligungsbescheid/e über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

Lernmittel , Eigenanteil https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/147952/show
Schulverwaltung
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Reinert

321

+49 2452 13-4037