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Schulentwicklungsplanung
Der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind als Schulträger nach dem Schulgesetz NRW gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich und verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben, die der Sicherung eines gleichmäßigen, inklusiven und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen dient.
Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt:
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Jahrgangsstufen,
- die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten, Orten des Gemeinsamen Lernens und Schulstandorten.
Turnusmäßig oder bedarfsorientiert schreibt der Kreis Heinsberg gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen die Schulentwicklungsplanung fort und bedient sich hierfür externer Gutachter.
Downloads
- SEP Erkelenz 2022
- SEP Gangelt 2022
- SEP Geilenkirchen 2022
- SEP Heinsberg 2022
- SEP Hückelhoven 2022
- SEP Selfkant 2022
- SEP Übach-Palenberg 2022
- SEP Waldfeucht 2022
- SEP Wassenberg 2022
- SEP Wegberg 2022
- SEP Förderschulen 2022
- SEP Berufskollegs 2022
- Präsentation kreisweite Schulentwicklungsplanung Januar 2019
- kreisweiter Schulentwicklungsplan Januar 2019
- SEP Berufskollegs März 2013
- SEP Förderschulen Oktober 2013
- SEP Band II - Mai 2010 - (Datenband)
- SEP Band I - Mai 2010 (Zusammenfassung der Kernergebnisse)
Zuständige Einrichtung
Amt für Schule, Kultur und Sport
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg