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Milchhygiene
Die Milchhygiene stellt ein Teilgebiet des Verbraucherschutzes dar. Sie dient dem Ziel dem Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche, qualitativ hochwertige und nährreiche Milch sowie Milchprodukte zur Verfügung zu stellen. Das hiesige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führt die Kontrollen im Kreisgebiet Heinsberg im Bereich der Milchhygiene durch. Dabei werden alle Stufen der Milchgewinnung mit einbezogen: der landwirtschaftliche Milcherzeugerbetrieb, der Hersteller- und Verarbeitungsbetrieb und auch der Einzelhandel, der dem Verbraucher die Milchprodukte anbietet.
Die Erfahrungen und Erkenntnisse in der Milchhygiene haben in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass Milch und Milchprodukte zu den sichersten Lebensmitteln zählen.
Im Zusammenhang mit der Einführung neuer EU-Vorschriften in der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung ist auch die schon seit vielen Jahren praktizierte Überwachung der Hygiene bei der Milchgewinnung und –verarbeitung auf neue Rechtsgrundlagen gestellt worden. Die Milchviehbestände, die Räume in denen gemolken wird, Geräte und Gegenstände zum Melken und Behandeln von Milch sowie der Melkvorgang selbst und die Behandlung von Milch unterliegen der Überwachung durch den amtlichen Tierarzt. Die Technisierung in der Landwirtschaft führt in den letzten Jahren verstärkt zum Einsatz von Melkrobotern, die die Gewinnung von Milch vollautomatisiert ermöglichen. Die Qualität der Milch aus Melkrobotern wie auch die „konventionell“ gewonnene Milch unterliegt einer permanenten Überwachung. Dabei wird ein besondere Fokus auf die Einhaltung der Vorgaben zu Keimen und Zellzahlen gelegt. Werden die europaweit einheitlich geltenden Grenzwerte überschritten, führt dies zu Milchliefersperren für die Landwirte, die von der Veterinärbehörde so lange verhängt werden, bis die Qualität der Milch wieder stimmt.
In der Praxis stehen von den etwa 180 Milcherzeugern im Kreis Heinsberg Monat für Monat durchschnittlich 10 Erzeuger im besonderen Focus der Veterinärbehörde.
Kosten
Amtliche Nachkontrollen, die aufgrund von Qualitätsmängeln in der Milch notwendig geworden sind, sind gebührenpflichtig.
Zuständige Einrichtung
Tiergesundheit/Milchhygiene
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de