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 Lebensmittelüberwachung, gesundheitlicher Verbraucherschutz

Der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen die etwa 2.650 gewerblichen Betriebe im Kreis Heinsberg, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten, vom Tier gewinnen oder in den Verkehr bringen (verkaufen). Der Verbraucherschutz erstreckt sich darüber hinaus auf andere Artikel des täglichen Bedarfs (z. B. Kosmetika, Spielwaren, Gegenstände mit Hautkontakt) in Produktion und Verkauf.

Die jährlich mehr als 2.500 Betriebskontrollen vor Ort werden unangemeldet durchgeführt, um die allgemeine Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu überwachen. Zusätzlich wird die korrekte Kennzeichnung der Waren geprüft um den Verbraucher vor Irreführungen oder Täuschungen zu schützen. In regelmäßigen Abständen werden von den hergestellten oder in Verkehr gebrachten Waren Proben (ca. 1.400 Proben/Jahr) entnommen und zur Untersuchung auf gesundheitliche Risiken oder die chemische Zusammensetzung sowie die korrekte Kennzeichnung in spezialisierte Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet.

Beschweren sich Verbraucher darüber, dass sie verdorbene bzw. minderwertige Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände erworben haben oder ihnen die Produktionsbedingungen in einem Betrieb als mangelhaft aufgefallen sind, ist es Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, diesen Beschwerden auf den Grund zu gehen.

Das Kreisgebiet ist für die Überwachung in Bezirke eingeteilt, für die jeweils ein Ansprechpartner zur Verfügung steht:

Lebensmittelkontrolleur

Gemeinde / Stadtgebiet

Herr Evertz

Gangelt & Waldfeucht

Herr Fiegen

Erkelenz

Herr Hermanns

Wegberg

Herr Linden

Selfkant & Geilenkirchen

Herr Finkam

Wassenberg & Übach-Palenberg

Herr Meister

Hückelhoven

Herr Sieberichs

Heinsberg

Neben der Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften hat die Lebensmittelüberwachung auch beratende Funktion bei Verbraucheranfragen zum Lebensmittelbereich oder bei der Beratung von Betriebsinhabern, wenn ein Lebensmittelbetrieb neu gebaut, umgebaut oder verändert werden soll. Auf Anforderung der Bauämter werden schriftliche Stellungnahmen zu Bauanträgen für Lebensmittelbetriebe abgegeben. Die Baumaßnahmen werden während der Bauzeit bis zur Abnahme nach Fertigstellung begleitet.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hält verschiedene Broschüren und Merkblätter bereit (siehe Dokumente), aus denen sich Verbraucher und Gewerbetreibende allgemein informieren können. Insbesondere Gewerbetreibenden werden darüber hinaus zu allen Themen, die die Lebensmittelüberwachung berühren, Beratungen in mündlicher Form angeboten. Wenden Sie sich bei Bedarf an die aufgeführten Ansprechpartner!

Die Trinkwasserüberwachung sowie die Gesundheitsüberwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Lebensmittelbetrieben obliegen dem Gesundheitsamt.

Lebensmittelüberwachung, gesundheitlicher Verbraucherschutz

Der amtlichen Lebensmittelüberwachung unterliegen die etwa 2.650 gewerblichen Betriebe im Kreis Heinsberg, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten, vom Tier gewinnen oder in den Verkehr bringen (verkaufen). Der Verbraucherschutz erstreckt sich darüber hinaus auf andere Artikel des täglichen Bedarfs (z. B. Kosmetika, Spielwaren, Gegenstände mit Hautkontakt) in Produktion und Verkauf.

Die jährlich mehr als 2.500 Betriebskontrollen vor Ort werden unangemeldet durchgeführt, um die allgemeine Hygiene bei der Herstellung zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher zu überwachen. Zusätzlich wird die korrekte Kennzeichnung der Waren geprüft um den Verbraucher vor Irreführungen oder Täuschungen zu schützen. In regelmäßigen Abständen werden von den hergestellten oder in Verkehr gebrachten Waren Proben (ca. 1.400 Proben/Jahr) entnommen und zur Untersuchung auf gesundheitliche Risiken oder die chemische Zusammensetzung sowie die korrekte Kennzeichnung in spezialisierte Untersuchungseinrichtungen weitergeleitet.

Beschweren sich Verbraucher darüber, dass sie verdorbene bzw. minderwertige Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände erworben haben oder ihnen die Produktionsbedingungen in einem Betrieb als mangelhaft aufgefallen sind, ist es Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, diesen Beschwerden auf den Grund zu gehen.

Das Kreisgebiet ist für die Überwachung in Bezirke eingeteilt, für die jeweils ein Ansprechpartner zur Verfügung steht:

Lebensmittelkontrolleur

Gemeinde / Stadtgebiet

Herr Evertz

Gangelt & Waldfeucht

Herr Fiegen

Erkelenz

Herr Hermanns

Wegberg

Herr Linden

Selfkant & Geilenkirchen

Herr Finkam

Wassenberg & Übach-Palenberg

Herr Meister

Hückelhoven

Herr Sieberichs

Heinsberg

Neben der Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften hat die Lebensmittelüberwachung auch beratende Funktion bei Verbraucheranfragen zum Lebensmittelbereich oder bei der Beratung von Betriebsinhabern, wenn ein Lebensmittelbetrieb neu gebaut, umgebaut oder verändert werden soll. Auf Anforderung der Bauämter werden schriftliche Stellungnahmen zu Bauanträgen für Lebensmittelbetriebe abgegeben. Die Baumaßnahmen werden während der Bauzeit bis zur Abnahme nach Fertigstellung begleitet.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hält verschiedene Broschüren und Merkblätter bereit (siehe Dokumente), aus denen sich Verbraucher und Gewerbetreibende allgemein informieren können. Insbesondere Gewerbetreibenden werden darüber hinaus zu allen Themen, die die Lebensmittelüberwachung berühren, Beratungen in mündlicher Form angeboten. Wenden Sie sich bei Bedarf an die aufgeführten Ansprechpartner!

Die Trinkwasserüberwachung sowie die Gesundheitsüberwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Lebensmittelbetrieben obliegen dem Gesundheitsamt.

Lebensmittelüberwachung, Betriebskontrollen, Verbraucherschutz https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14563/show
Verbraucherschutz
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Frau

Dr.

Kempers

E32

+49 2452 13-3916

Frau

Locke

E31

+49 2452 13-3933

Herr

Boymanns

E39

+49 2452 13-3928

Herr

Evertz

E42

+49 2452 13-3921

Herr

Fiegen

E40

+49 2452 13-3918

Herr

Finkam

E41

+49 2452 13-3931

Herr

Hermanns

E39

+49 2452 13-3930

Herr

Linden

E40

+49 2452 13-3917

Herr

Meister

E42

+49 2452 13-3936

Herr

Sieberichs

E41

+49 2452 13-3937