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 Futtermittelüberwachung

Futtermittel sind als Vorstufe zum Lebensmittel auf die gleiche Stufe wie die Lebensmittel gestellt worden und unterliegen ebenfalls der Überwachung durch die Veterinärbehörden. Die amtliche Futtermittelüberwachung dient in erster Linie der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, daneben aber auch dem Schutz der Tiergesundheit und der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere. Die Veterinärbehörden überwachen hierzu die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften für

  • unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Mittelrückstände oder Verschleppungen von Tierarzneimitteln,
  • Futtermittel, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffe,
  • die Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen,

Im Rahmen der Überwachung der Futtermittel werden regelmäßig Proben von Futtermitteln gezogen und auf Qualität und unerlaubte Inhaltsstoffe hin untersucht. Die im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung (siehe dort) untersuchten Proben von den Ausscheidungen der Tiere ergänzen die Ergebnisse der Futtermittelüberwachung.

Futtermittelkontrollen (Inspektionen und/oder Probenahmen) finden an folgenden Punkten der Futtermittelkette statt:

  • im landwirtschaftlichen Betrieb (einschließlich fahrbarer Mahl- und Mischanlagen),
  • beim Händler (einschließlich der Tierärzte),
  • beim Hersteller,
  • bei Lagerhaltern und Transporteuren und
  • an den Grenzeingangsstellen.

Beprobt werden Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffe, die in der Fütterung von Nutz- und Heimtieren verwendet werden.

Zuständige Einrichtung

Tiergesundheit/Milchhygiene
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Vossen:
Tel: +49 2452 13-3914
Futtermittelüberwachung

Futtermittel sind als Vorstufe zum Lebensmittel auf die gleiche Stufe wie die Lebensmittel gestellt worden und unterliegen ebenfalls der Überwachung durch die Veterinärbehörden. Die amtliche Futtermittelüberwachung dient in erster Linie der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnenen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit, daneben aber auch dem Schutz der Tiergesundheit und der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere. Die Veterinärbehörden überwachen hierzu die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften für

  • unerwünschte Stoffe, verbotene Stoffe und Mittelrückstände oder Verschleppungen von Tierarzneimitteln,
  • Futtermittel, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffe,
  • die Bezeichnung und Kennzeichnung von Futtermitteln, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen,

Im Rahmen der Überwachung der Futtermittel werden regelmäßig Proben von Futtermitteln gezogen und auf Qualität und unerlaubte Inhaltsstoffe hin untersucht. Die im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung (siehe dort) untersuchten Proben von den Ausscheidungen der Tiere ergänzen die Ergebnisse der Futtermittelüberwachung.

Futtermittelkontrollen (Inspektionen und/oder Probenahmen) finden an folgenden Punkten der Futtermittelkette statt:

  • im landwirtschaftlichen Betrieb (einschließlich fahrbarer Mahl- und Mischanlagen),
  • beim Händler (einschließlich der Tierärzte),
  • beim Hersteller,
  • bei Lagerhaltern und Transporteuren und
  • an den Grenzeingangsstellen.

Beprobt werden Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel, Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffe, die in der Fütterung von Nutz- und Heimtieren verwendet werden.

Futtermittel , Futtermittelzusatzstoffe, Mischfuttermittel, Einzelfuttermittel https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14532/show
Tiergesundheit/Milchhygiene
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg

Herr

Dr.

Vossen

E36

+49 2452 13-3914