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 Gebührenbefreiung für die Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich seit geraumer Zeit in Osteuropa aus. Seit dem 13.09.2018 wurde auch bei mehreren tot aufgefundenen und erlegten Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien - etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt - die ASP festgestellt.

Um das Risiko der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die hiesige Schwarzwildpopulation zu minimieren, ist eine nachhaltige Senkung der Wildschwein-Populationsdichte durch verstärkte Bejagung notwendig.

Um hierfür einen wirksamen Anreiz zu schaffen, werden bis auf Weiteres die Gebühren für die Trichinenuntersuchung von in Nordrhein Westfahlen (NRW) erlegten Wildschweinen - gewichts- und altersunabhängig - durch das Land NRW übernommen.

Zuständige Einrichtung

Veterinäraufsicht
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: veterinaeramt@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Dr. Ahlborn: Amtsleiter/in
Tel: +49 2452 13-3901