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Katastrophenschutz
Neben Brandschutz und Hilfeleistung bildet der Katastrophenschutz einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich im Bevölkerungsschutz. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes NRW unterscheidet im Katastrophenschutz zwischen Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Von Großeinsatzlagen spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer Gemeinde nicht mehr geleistet werden kann.
Die Katastrophe ist ein noch weitergehendes Schadensereignis. Dabei können Leben, Gesundheit und/oder Sachwerte – bis hin zur lebensnotwendigen Versorgung und zu den natürlichen Lebensgrundlagen – in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt sein.
Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.
Um einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wirksam begegnen zu können, wirken die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte (insbesondere Feuerwehren und Hilfsorganisationen) unter einer einheitlichen Gesamtleitung des Kreises Heinsberg als zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammen.
Sowohl bei Großeinsatzlagen als auch bei Katastrophen leitet und koordiniert der Kreis die Abwehrmaßnahmen. Zu diesem Zweck richtet er einen Krisenstab und eine Einsatzleitung ein.
Zur Vorbereitung auf mögliche Großeinsatzlagen und Katastrophen erstellt der Kreis Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für bestimmte gefährliche Objekte innerhalb des Kreises Heinsberg.
Den Grundstock der Gefahrenabwehr bilden die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg.
Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Dazu gehören auch der Umgang mit Gefahrgut bei Unfällen und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen.
Der Kreis Heinsberg unterhält sogenannte Regieeinheiten nach BHKG:
- ABC-Zug
- IuK-Einheit (Information und Kommunikation)
- Tauchereinheit
- Betreuungsbus-Einheit
- PSNV-Einheit (Psychosoziale Notfallversorgung)
Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg durch Einsatzeinheiten des Deutsches Rotes Kreuzes , des Malteser Hilfsdienstes , der und des THW .
Aufgaben der Großeinsatzlagen und Katastrophen können nur in Kooperation zwischen Haupt- und Ehrenamt und unter Bündelung aller Kräfte bewältigt werden.
Hierzu der Link zum Auftakt-Workshop „Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg“
Siehe auch
Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Feuer- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Neben Brandschutz und Hilfeleistung bildet der Katastrophenschutz einen weiteren wichtigen Aufgabenbereich im Bevölkerungsschutz. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes NRW unterscheidet im Katastrophenschutz zwischen Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Von Großeinsatzlagen spricht man, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfes eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer Gemeinde nicht mehr geleistet werden kann.
Die Katastrophe ist ein noch weitergehendes Schadensereignis. Dabei können Leben, Gesundheit und/oder Sachwerte – bis hin zur lebensnotwendigen Versorgung und zu den natürlichen Lebensgrundlagen – in außergewöhnlichem Maße gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt sein.
Der Katastrophenschutz ist auch gefordert, wenn Pandemien drohen oder kritische Infrastruktureinrichtungen, wie etwa die Stromversorgung oder Kommunikationsverbindungen, ausfallen.
Um einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wirksam begegnen zu können, wirken die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eingesetzten Kräfte (insbesondere Feuerwehren und Hilfsorganisationen) unter einer einheitlichen Gesamtleitung des Kreises Heinsberg als zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammen.
Sowohl bei Großeinsatzlagen als auch bei Katastrophen leitet und koordiniert der Kreis die Abwehrmaßnahmen. Zu diesem Zweck richtet er einen Krisenstab und eine Einsatzleitung ein.
Zur Vorbereitung auf mögliche Großeinsatzlagen und Katastrophen erstellt der Kreis Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für bestimmte gefährliche Objekte innerhalb des Kreises Heinsberg.
Den Grundstock der Gefahrenabwehr bilden die Freiwilligen Feuerwehren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg.
Innerhalb des Katastrophenschutzes liegt bei den Feuerwehren die Aufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Dazu gehören auch der Umgang mit Gefahrgut bei Unfällen und die Dekontamination von Personen und Material im Zusammenhang mit ABC-Stoffen.
Der Kreis Heinsberg unterhält sogenannte Regieeinheiten nach BHKG:
- ABC-Zug
- IuK-Einheit (Information und Kommunikation)
- Tauchereinheit
- Betreuungsbus-Einheit
- PSNV-Einheit (Psychosoziale Notfallversorgung)
Ergänzt wird der Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg durch Einsatzeinheiten des Deutsches Rotes Kreuzes , des Malteser Hilfsdienstes , der und des THW .
Aufgaben der Großeinsatzlagen und Katastrophen können nur in Kooperation zwischen Haupt- und Ehrenamt und unter Bündelung aller Kräfte bewältigt werden.
Hierzu der Link zum Auftakt-Workshop „Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg“