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 Jägerprüfung

Zur Erlangung des Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung erforderlich. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Die Prüfung wird vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises abgelegt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre, Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn, amtliches Führungszeugnis und Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg.
Die Jägerprüfung findet immer im April statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

Kosten

Zulassungsgebühr = 30,00
Prüfungsgebühr = 220,00

Hinweise und Besonderheiten

Förmliche Antragstellung beim Ordnungsamt -Untere Jagdbehörde- des Kreises Heinsberg.

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Zuständige Einrichtung

Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de

Jägerprüfung

Zur Erlangung des Jagdscheines ist die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung erforderlich. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.
Die Prüfung wird vor dem Jägerprüfungsausschuss der Unteren Jagdbehörde des Kreises abgelegt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung: Mindestalter 15 Jahre, Antragstellung zwei Monate vor Prüfungsbeginn, amtliches Führungszeugnis und Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg.
Die Jägerprüfung findet immer im April statt.
Der Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung ist bei der Unteren Jagdbehörde einzureichen.

Zulassungsgebühr = 30,00
Prüfungsgebühr = 220,00

Jägerprüfung, Schießprüfung, Jagdschein https://service.kreis-heinsberg.de:443/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14426/show
Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Valkenburger Straße 45 52525 Heinsberg