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 Fischerprüfung

Ein Fischereischein ist in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung, um an allen fischereilich genutzten Gewässern angeln zu dürfen. Er wird Personen erteilt, die die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Fischerprüfung wird vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde des Kreises Heinsberg abgelegt.
Voraussetzungen, um zu der Prüfung zugelassen zu werden: Mindestalter 13 Jahre, Wohnort im Gebiet des Kreises Heinsberg. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab einem Alter von 14 Jahren erworben werden.

Die Prüfung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

Prüfungstermine werden spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn auf den Internet-Seiten des Kreises Heinsberg bekannt gegeben.

Die nächsten Fischerprüfungen im Kreis Heinsberg sind für den 11.11. und 12.11.2024 geplant.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind von Bewerbern mit Wohnsitz im Kreis Heinsberg bis spätestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bei der unteren Fischereibehörde des Kreises Heinsberg (Anschrift wie oben) einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. V. - Bezirksgruppe Rurtal - sowie der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. - Bezirk Rur-Wurm - Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchführen.

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung.

Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 50,00 .

Die Gebühr für die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Fischerprüfung beträgt 30,00 €.

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Zuständige Einrichtung

Allgem. Ordnungsrecht / Standesamtaufsicht
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@kreis-heinsberg.de

Zuständige Kontaktpersonen

Herr Thiel:
Tel: +49 2452 13-3249