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Bußgeldstelle für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus.
Hinweise und Besonderheiten
Es besteht die Möglichkeit, Angaben aufgrund von Anhörungen, Verwarnungen und Zeugenanhörungen online zu machen.
Ihre Login-Daten finden Sie auf dem Anschreiben oben links.
Informationen über Ihren persönlichen Punktestand im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt erhalten Sie im Internet unter Kraftfahrtbundesamt.
Der aktuelle "Bundeseinheitliche Tatbestandkatalog" ist auf der Internetseite des Kraftfahrtbundesamtes veröffentlicht.
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Weiterführende Links
Zuständige Einrichtung
Bußgeldstelle
Bildungshaus
Oberbrucher Straße 1
52525 Heinsberg
E-Mail: bussgeldstelle@kreis-heinsberg.de
Zuständige Kontaktpersonen
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, wer die vorgeschriebenen Verkehrsregeln nicht beachtet und befolgt. Die Einhaltung der Regeln, der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme bei der Teilnahme im Straßenverkehr setzt die Einsicht aller Verkehrsteilnehmer voraus.
Es besteht die Möglichkeit, Angaben aufgrund von Anhörungen, Verwarnungen und Zeugenanhörungen online zu machen.
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Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes hat Ihre Büros in einem Nebengebäude.
A 32.4