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 Vollstreckung

Neben der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs ist die Mahnung und die sich daran anschließende Beitreibung der nicht beglichenen Forderungen eine weitere Hauptaufgabe der Kreiskasse - in diesem Fall als Vollstreckungsbehörde.

Für die zwangsweise Einziehung der Forderungen stehen der Kreiskasse verschiedene Instrumentarien zur Verfügung; so können z. B. Lohn- und Kontopfändungen, aber auch Sachpfändungen (z. B. PKW-Pfändungen) durchgeführt werden.

Sollten Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sein, also Sie z. B. eine Vollstreckungsvorankündigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Angelegenheit an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle.

Zuständige Einrichtung

Vollstreckung
Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg

Zuständige Kontaktpersonen

Frau Bronneberg:
Tel: +49 2452 13-2036
Frau Königs:
Tel: +49 2452 13-2032
Frau Brandt:
Tel: +49 2452 13-2012
Frau Smeelings:
Tel: +49 2452 13-2045
Frau Deckers:
Tel: +49 2452 13-2042
Frau Jansen:
Tel: +49 2452 13-2041