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Vollstreckung
Neben der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs ist die Mahnung und die sich daran anschließende Beitreibung der nicht beglichenen Forderungen eine weitere Hauptaufgabe der Kreiskasse - in diesem Fall als Vollstreckungsbehörde.
Für die zwangsweise Einziehung der Forderungen stehen der Kreiskasse verschiedene Instrumentarien zur Verfügung; so können z. B. Lohn- und Kontopfändungen, aber auch Sachpfändungen (z. B. PKW-Pfändungen) durchgeführt werden.
Sollten Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sein, also Sie z. B. eine Vollstreckungsvorankündigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Angelegenheit an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle.
Zuständige Einrichtung
Vollstreckung
Amt für Finanzwirtschaft und Beteiligungen
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Neben der Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs ist die Mahnung und die sich daran anschließende Beitreibung der nicht beglichenen Forderungen eine weitere Hauptaufgabe der Kreiskasse - in diesem Fall als Vollstreckungsbehörde.
Für die zwangsweise Einziehung der Forderungen stehen der Kreiskasse verschiedene Instrumentarien zur Verfügung; so können z. B. Lohn- und Kontopfändungen, aber auch Sachpfändungen (z. B. PKW-Pfändungen) durchgeführt werden.
Sollten Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet worden sein, also Sie z. B. eine Vollstreckungsvorankündigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Angelegenheit an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Vollstreckungsstelle.
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14285/show