BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Prüfung und Beratung
Das Rechnungsprüfungsamt übt die Kontrolle über die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenlage aus. Ziel der Prüfung und Beratung ist die Sicherstellung rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.
Eine wirksame Finanz-, Rechts- und Rechnungskontrolle setzt eine unabhängige Stelle voraus. Daher nimmt das Rechnungsprüfungsamt im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie des Kreises Heinsberg eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern ist das Rechnungsprüfungsamt nicht dem Leiter der Verwaltung, dem Landrat, sondern unmittelbar dem Kreistag unterstellt.
Primäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die dem Rechnungsprüfungsamt kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben ergeben sich aus § 104 Abs. 1 GO NRW. Darüber hinaus sind dem Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss des Kreistages weitere Aufgaben übertragen worden.
Das Rechnungsprüfungsamt ist Prüfeinrichtung im Sinne des § 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.
Zuständige Einrichtung
Rechnungsprüfungsamt
Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Zuständige Kontaktpersonen
Das Rechnungsprüfungsamt übt die Kontrolle über die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenlage aus. Ziel der Prüfung und Beratung ist die Sicherstellung rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltungshandelns.
Eine wirksame Finanz-, Rechts- und Rechnungskontrolle setzt eine unabhängige Stelle voraus. Daher nimmt das Rechnungsprüfungsamt im Gesamtgefüge der Verwaltungsorganisation und -hierarchie des Kreises Heinsberg eine Sonderstellung ein. Im Gegensatz zu allen anderen Ämtern ist das Rechnungsprüfungsamt nicht dem Leiter der Verwaltung, dem Landrat, sondern unmittelbar dem Kreistag unterstellt.
Primäre Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die dem Rechnungsprüfungsamt kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben ergeben sich aus § 104 Abs. 1 GO NRW. Darüber hinaus sind dem Rechnungsprüfungsamt durch Beschluss des Kreistages weitere Aufgaben übertragen worden.
Das Rechnungsprüfungsamt ist Prüfeinrichtung im Sinne des § 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes.