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Kommunales Integrationszentrum

Kurzbezeichnung

A 42.1

Beschreibung

Auf der Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW koordinieren, beraten und unterstützen die Kommunalen Integrationszentren (KI) Angebote und Hilfen für Menschen mit Migrationshintergrund in den Handlungsfeldern

  • Integration als kommunale Querschnittsaufgabe
  • Integration durch Bildung.

Integration als kommunale Querschnittsaufgabe bedeutet eine ressort- und bereichsübergreifende Betrachtung und Koordinierung der Unterstützungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund, die die unterschiedlichen Träger im Kreis Heinsberg bereithalten. Dieses Spektrum ist sehr breit gefächert, erstreckt sich zum Beispiel über die Bereiche Arbeit, Wirtschaft, Sport, Kultur und Gesundheit. Das KI entwickelt Instrumente und Informationen über die kommunale Integrationsförderung.

Die Bildung nimmt aufgrund ihrer Bedeutung einen besonderen Platz ein. Das KI entwickelt entlang der Bildungskette Konzepte und Projekte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung von der frühen Förderung über den Elementarbereich, die Schule und die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit bis zum Übergang von der Schule in eine Berufsausbildung, ein Studium oder einen Beruf.

Anschrift

  • Kommunales Integrationszentrum
  • Bildungshaus
  • Oberbrucher Straße 1
  • 52525 Heinsberg

Karte


Wochentag Servicezeitraum 1 Servicezeitraum 2
Montag 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr