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Hygieneüberwachung in Betrieben gemäß Hygiene-Verordnung NRW

Beschreibung

Das Gesundheitsamt überwacht die Einhaltung der Hygiene in Betrieben, in denen aufgrund der Tätigkeiten Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können. Hierzu gehören:

  • Frisör- und Barbierbetriebe
  • Kosmetik- und Fußpflegesalons
  • Tattoo-Studios
  • Anbieter für Piercings, Brandings, Cuttings
  • Gewerbetreibende außerhalb der Heilkunde, die vergleichbare Eingriffe vornehmen (z. B. Ohrlochstechen)

Nach der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) sind die Betreiber der oben genannten Arbeitsstätten seit dem 15. Mai 2024 verpflichtet, die Aufnahme und Beendigung ihrer Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Bitte melden Sie Ihren Betrieb mit dem unter Downloads zur Verfügung gestellten Formular an bzw. ab.

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen