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Beratung und Unterstützung, Beistandschaft
Beschreibung
Vaterschaftsfeststellung
Sollte der Vater Ihres Kindes unklar sein oder sich der potentielle Vater des Kindes weigern, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen, kann Ihr Jugendamt Sie bei der Vaterschaftsfeststellung unterstützen und die Vaterschaft im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich feststellen lassen.
Unterhalt
Die Höhe des durch den nicht bzw. nicht überwiegend erziehenden Elternteil geschuldeten Kindesunterhaltes kann durch das Jugendamt im Rahmen von Beratung und Unterstützung berechnet, eingefordert und erforderlichenfalls im Rahmen einer Beistandschaft gerichtlich geltend gemacht werden.
§§ 18, 55 SGB VIII, 1712 ff. BGB
Sollten Sie und Ihr Kind im Stadtgebiet Heinsberg, Geilenkirchen, Hückelhoven oder Erkelenz wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Stadtjugendamt.
Zuständige Einrichtungen
- Kreisjugendamt Beistandsschaft
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5149
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Telefon: +49 2452 13-5128
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Telefon: +49 2452 13-5124
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Telefon: +49 2452 13-5181
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Telefon: +49 2452 13-5171
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Telefon: +49 2452 13-5150
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Telefon: +49 2452 13-5163