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Schulische Ausbildung zum Beruf
Beschreibung
Behinderungsbedingt erforderliche Hilfen, die dazu dienen, den schulischen Teil einer Berufsausbildung zu absolvieren.
Für Leistungen an Menschen mit Behinderungen nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung sind seit dem 01.01.2020 nach dem Ausführungsgesetz zum SGB IX des Landes Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als Träger der Eingliederungshilfe sachlich zuständig.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Eingliederungshilfe
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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