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Corona - Allgemeine Bestimmungen, Tests, Empfehlungen

Beschreibung

Stand: 01.03.2023

Zum 01. Februar 2023 entfielen die meisten gesetzlichen Auflagen zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Die Corona-Schutzverordnung und die Coronateststrukturverordnung des Landes NRW sind mit Ablauf des 28.02.2023 außer Kraft getreten.

§28b des Infektionsschutzgesetzes schreibt weiterhin (bis zum 07.04.2023) eine Maskenpflicht für Besucher folgender Einrichtungen vor:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken sowie vergleichbare Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- Rettungsdienste

Ab dem 01.03.2023 gibt es keine Bürgertestungen mehr. Die Beauftragungen der Teststellen enden automatisch mit Ablauf des 28.02.2023.

Die PCR-Teststelle des Kreises Heinsberg in Oberbruch ist geschlossen.

Folgende Regeln sollen weiterhin beachtet werden:

Eine Isolierungsverpflichtung für positiv getestete Personen besteht nicht mehr. Sie sollten jedoch für mindestens 5 Tage nach dem positiven Test aus Rücksicht auf Dritte außerhalb der eigenen Häuslichkeit einen Mundnasenschutz (am besten FFP2-Standard) tragen, Kontakt zu vulnerablen Gruppen vermeiden (chronisch Kranke, Hochbetagte, Immungeschwächte, Schwangere) und die Hygieneregeln beachten.

Krankheitssymptome: Nach wie vor gilt, dass Personen mit Erkältungsbeschwerden, insbesondere respiratorischen Beschwerden in Form von Husten, Halsschmerzen, Bronchitis, Fieber o.ä. ihre Hausarztpraxis kontaktieren (zunächst telefonisch) und zu Hause bleiben sollen, bis sie mindestens 24 Stunden symptomfrei sind. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene sowie für Infektionskrankheiten, die nicht durch das Coronavirus verursacht werden!

Bürgertelefon Mo. - Do. 9-16:00 Uhr, Fr. 9-12:30 Uhr

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