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Umschreibung von Dienstführerscheinen
Beschreibung
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis kann bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung beantragt werden.
Antragsvordrucke sind dort vorrätig.
§§ 26 und 27 Fahrerlaubnisverordnung - FeV
Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie
• ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),
• der Dienstführerschein sowie
• ggf. der bereits vorhandene Führerschein vorzulegen.
Wenn der Dienstführerschein nach Beendigung des Dienstverhältnisses eingezogen wurde, kann die Umschreibung mit einer entsprechenden Bescheinigung der Dienststelle erfolgen.
43,90 € oder 44,70 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsamt Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- Telefon:
02452 13-3620 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-3620