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Hilfe bei der Übernahme von Bestattungskosten
Beschreibung
Der Kreis Heinsberg ist sachlich und örtlich zuständiger Sozialhilfeträger für Anträge auf Übernahme von Bestattungskosten, wenn der Verstorbene Sozialhilfeleistungen vom Kreis Heinsberg erhalten hat. Antragsteller ist derjenige Angehörige, der zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist.
Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
heimpflege@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5020
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Telefon: +49 2452 13-5046