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Hilfen in Einrichtungen im Rahmen der Kurzzeit-, Verhinderungs- & Tagespflege
Beschreibung
Personen, die eine Tages- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung besuchen und die anfallenden Kosten nicht aus dem eigenen Einkommen und Vermögen sowie den Leistungen der Pflegekasse decken können, haben ggf. einen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger.
Der entsprechende Sozialhilfeantrag ist bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu stellen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht unbedingt erforderlich. Die Antragsunterlagen können auch per Post zugesandt oder bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen abgegeben werden, die diese dann zur weiteren Bearbeitung an den Kreis Heinsberg weiterleiten. Sofern Sie die Antragsunterlagen persönlich abgeben möchten, ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.
Frau Kemski ist montags bis donnerstags Vormittags erreichbar, Frau Sturm montags, dienstags,donnerstags und freitags.
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Hilfe zur Pflege / IV-Förderung
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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- E-Mail:
heimpflege@kreis-heinsberg.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5027
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Telefon: +49 2452 13-5093