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Heimaufsicht
Beschreibung
Die Heimaufsicht prüft die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an Alten- und Pflegeheime.Sie berät die Heime, die Bewohner sowie deren Angehörige und Betreuer zu Fragen der Personalausstattung, Einhaltung der baulichen Anforderungen und der Qualitätsanforderungen und der Heimhygiene.
Der Tätigkeitsbericht gemäß § 14 Abs. 12 WTG gibt eine Übersicht über die Arbeit der WTG-Behörde. Er ist alle zwei Jahre zu erstellen.
§ 14 Abs. 12 WTG
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Altershilfen und Sozialplanung WTG-Behörde (Heimaufsicht)
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5515
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Telefon: +49 2452 13-5516
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Telefon: +49 2452 13-5502
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Telefon: +49 2452 13-5514