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Leistungen im Rahmen des Aufenthaltes im Frauenhaus

Beschreibung

Im Kreis Heinsberg befindet sich ein Frauenhaus. Das Frauenhaus ist eine Zufluchtsstätte für physisch und/oder psychisch oder von Misshandlung bedrohte Frauen ggfs. mit ihren Kindern (Notfall-Nr.: 02431/9748582).

Bei einem Frauenhausaufenthalt kann die Übernahme der anfallenden Kosten beim Amt für Soziales und Senioren der Kreisverwaltung Heinsberg beantragt werden.

Eine Gewährung von Sozialhilfe kommt nur in Betracht, soweit die Frauenhauskosten nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden können.

Nach Beendigung des Frauenhausaufenthaltes kann die (nachgehende) Frauenberatung in Anspruch genommen werden.

- Personalausweis

- Krankenversicherungskarte

- Einkommensunterlagen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen