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Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen

Online-Antrag

Beschreibung

Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.

Hinweis zum BundID-Konto: Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt. Bitte verwenden Sie als Vor- und Nachname den Namen Ihrer Einrichtung oder Ihres Trägers. Die Angabe des Vornamens ist aus technischen Gründen aktuell noch zwingend erforderlich.

Anträge können nur über das Online-Antragsformular (siehe Onlinedienstleistung)  gestellt werden.

Gestellte Anträge sind im Postkorb einsehbar. Dieser ist nach Anmeldung verfügbar. 

Bei Fragen, Korrekturen oder Nachmeldungen haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bei im Postkorb nicht abgeschlossenen Vorgängen:

  1. die Funktion "Neue Nachricht" verwenden

Bei im Postkorb abgeschlossenen Vorgängen:

  1. zuständigen Ansprechpartner kontaktieren (empfohlen), um den Vorgang öffnen zu lassen. Bitte teilen Sie in dem Falle unbedingt die Auftrags-ID des abgeschlossenen Vorgangs mit (ersichtlich im Postkorb)
  2. die Funktion "Rückfrage stellen" verwenden 

Bei im Postkorb nicht mehr vorhandenen Vorgängen:

  1. Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) nutzen 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen