Investitionskostenförderung bei Kurzzeit- und Tagespflege-Einrichtungen
Beschreibung
Die in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege anfallenden Investitionskosten werden auf Antrag der Einrichtung gefördert. Der Kreis Heinsberg ist zuständig, wenn Personen aus dem Kreisgebiet zur Tages- oder Kurzzeitpflege in einer Einrichtung sind, die Investitionskosten nach dem APG NRW abrechnen darf. Antragsberechtigt ist die Einrichtung; Anträge sind zwingend bis zum 15. des Folgemonats zu stellen.
Hinweis zum BundID-Konto: Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt. Bitte verwenden Sie als Vor- und Nachname den Namen Ihrer Einrichtung oder Ihres Trägers. Die Angabe des Vornamens ist aus technischen Gründen aktuell noch zwingend erforderlich.
Anträge können nur über das Online-Antragsformular (siehe Onlinedienstleistung) gestellt werden.
Gestellte Anträge sind im Postkorb einsehbar. Dieser ist nach Anmeldung verfügbar.
Bei Fragen, Korrekturen oder Nachmeldungen haben Sie folgende Möglichkeiten:
Bei im Postkorb nicht abgeschlossenen Vorgängen:
- die Funktion "Neue Nachricht" verwenden
Bei im Postkorb abgeschlossenen Vorgängen:
- zuständigen Ansprechpartner kontaktieren (empfohlen), um den Vorgang öffnen zu lassen. Bitte teilen Sie in dem Falle unbedingt die Auftrags-ID des abgeschlossenen Vorgangs mit (ersichtlich im Postkorb)
- die Funktion "Rückfrage stellen" verwenden
Bei im Postkorb nicht mehr vorhandenen Vorgängen:
- Kontaktformular (siehe Onlinedienstleistung) nutzen
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Amt für Soziales Tages-/Kurzzeitpflege, Wohngeld
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5093