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Kündigungsschutzverfahren

Beschreibung

Zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen bedarf es der Zustimmung durch das Integrationsamt. Der Kreis Heinsberg wird in seiner Funktion als örtliche Fürsorgestelle bei der Sachverhaltsermittlung tätig und wirkt auf eine gütliche Einigung hin.

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