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Kündigungsschutzverfahren
Beschreibung
Zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen bedarf es der Zustimmung durch das Integrationsamt. Der Kreis Heinsberg wird in seiner Funktion als örtliche Fürsorgestelle bei der Sachverhaltsermittlung tätig und wirkt auf eine gütliche Einigung hin.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5043