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Geldleistungen an Arbeitnehmer/Innen
Beschreibung
Es können Zuschüsse, Beihilfen oder Darlehen gewährt werden:
- für technische Arbeitshilfen,
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz,
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung,
- in besonderen Lebenslagen.
- Es bedarf eines schriftlich begründeten Antrages
- Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung
- Schwerbehindertenausweis
- Arbeitsvertrag, Dienstvertrag
Die Hilfen können nur erbracht werden, sofern keine vorrangige Leistungsverpflichtung eines Rehabilitationsträgers besteht (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Amt für Soziales Anspruchsverfolgung/ Fachstelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
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- Valkenburger Straße 45
- 52525 Heinsberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 2452 13-5043